Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Absprachen im Rahmen der Auftragsvergabe gegen die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke (Dillinger Hütte) und die Hochtief Solutions AG (Hochtief) in Höhe von insgesamt rund 12,5 Mio. Euro verhängt.

Der Verantwortliche eines inzwischen liquidierten saarländischen Industriebauunternehmens hatte Anfang der 2000er Jahre sowohl eine Absprache mit Verantwortlichen seines potenziellen Auftraggebers, der Dillinger Hütte, als auch – parallel dazu – eine Absprache mit Verantwortlichen seines Hauptwettbewerbers um diese Aufträge, der Hochtief, geschlossen. Die vom Bundeskartellamt bebußten Absprachen betrafen einen Zeitraum von Anfang 2010 bis zum März 2014.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Fall ist für uns ein Novum, weil wir zum ersten Mal eine Absprache im Rahmen einer Auftragsvergabe aufgedeckt haben, an der sowohl Bieter als auch der Auftraggeber beteiligt waren. Der Fall zeigt, dass nicht nur Absprachen zwischen Bietern untereinander, sondern auch auf Seiten des Auftraggebers mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Verantwortliche, die das Prinzip einer sparsamen und wirtschaftlichen Beschaffung untergraben, handeln sowohl zu Lasten der anderen Bieter als auch der eigenen Firma. Für die Ermittlung der Taten haben wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden im Saarland kooperiert.“

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