Die Heizungsbranche schlägt Alarm: Eine umstrittene CO2-Berechnung des Umweltbundesamts sorgt für Aufruhr. Verbände sehen eine massive Benachteiligung von Holzheizungen und drohen mit rechtlichen Schritten.
Die Kontroverse um den CO2-Rechner des Umweltbundesamts (UBA) spitzt sich zu. Branchenverbände wie der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) oder der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) erheben zusammen schwere Vorwürfe gegen das UBA. Im Mittelpunkt steht die Einstufung von Holzheizungen als CO2-Emissionstreiber, was nach Ansicht der Verbände jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt.
Helmut Schellinger, Vorsitzender des DEPV, wandte sich bereits im März 2024 in einem Schreiben an das UBA. Darin kritisierte er die aus seiner Sicht fehlerhafte Zuweisung von CO2-Emissionen an Holz- und Pelletheizungen durch den UBA-Rechner. Schellinger führte aus, dass die bilanzielle CO2-Neutralität von Holz, die sowohl im EU- als auch im deutschen Recht verankert sei, im CO2-Rechner des UBA schlichtweg ignoriert werde. Er forderte eine sofortige Überprüfung der Datenbasis und eine Anpassung der Berechnungsmethodik.
Die Verbändeallianz aus DEPV, ZVSHK, BDH und weiteren Organisationen sieht in der Berechnung einen massiven Angriff auf die Zukunft der Holzenergie in Deutschland. Sie argumentieren, dass die fehlerhafte Darstellung im CO2-Rechner nicht nur rechtlich fragwürdig sei, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen könne. Besonders besorgt zeigt sich die Branche über die Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung, die in vielen Fällen auf Hackschnitzel und andere Holzprodukte setzt.
Schellinger und seine Mitstreiter weisen darauf hin, dass die aktuelle Darstellung der CO2-Emissionen von Holz im Widerspruch zu den Regelungen der Renewable Energy Directive III (RED III) steht, die Holz als CO2-neutral anerkennt. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet die energetische Nutzung von Holz als vollwertige Erfüllungsoption für den im GEG verankerten Anteil von 65 % erneuerbarer Energien bei der Installation neuer Heizungsanlagen.
Die Verbände fordern das UBA nachdrücklich auf, zur Technologieoffenheit zurückzukehren und die rechtlichen Grundlagen vollumfänglich zu respektieren. Sollte dies nicht geschehen, drohen rechtliche Schritte gegen die fehlerhafte Einstufung im CO2-Rechner. Die Folgen der aktuellen Unsicherheiten sind bereits spürbar: Die Verkaufszahlen von Pelletheizungen sind dramatisch eingebrochen, und die Zukunft der Branche steht auf dem Spiel.
Das Schreiben Schellingers, das der Redaktion von SHK Tacheles vorliegt, verdeutlicht die Dringlichkeit der Lage. Die Branche fordert nicht nur eine sofortige Korrektur der CO2-Berechnung, sondern auch klare politische Signale, dass die Nutzung von Holz als nachhaltige Energiequelle weiterhin gefördert wird. Andernfalls droht ein weiterer Rückgang in einer ohnehin schon stark gebeutelten Branche.